Überprüfung der lichten Weiten von Gitterstäben in der Pferdehaltung Fiona Osman, Margit Zeitler-Feicht, Georg W. Fink, Stefanie Arnhard, Konstanze Krüger

13-02-20 Birgit Dohmen 0 Kommentare

An Gitterstäben, die in der Pferdehaltung an verschiedenen Stellen verwendet werden, können
sich Pferde verletzen, wenn sie ihre Köpfe oder ihre Hufe hindurchstecken und nicht
zurückziehen können. Um das Verletzungsrisiko zu reduzieren sind lichte Weiten und Materialstärken
von Gitterstäben so zu wählen, dass Pferdeköpfe und -hufe entweder nicht zwischen
den Freiräumen hindurchpassen oder aber gefahrlos wieder zurückgezogen werden können.
Die bisherige Forschung liefert jedoch keine belastbaren Aussagen zu Stababständen (senkrecht
und waagerecht), die für Pferde ungefährlich sind. Die in der Praxis verwendeten und
in der Literatur empfohlenen Gitterstababstände beruhen auf Erfahrungswerten und technischen
Materialeigenschaften. In der vorliegenden Untersuchung wurden Pferdeköpfe und
-hufe von insgesamt 480 Pferden (233 Stuten, 204 Wallache und 43 Hengste) von 23 verschiedenen
Rassen vermessen, um auf Grundlage der Anatomie der Pferde Aussagen über
die Eignung von marktüblichen Stababständen in der Praxis treffen zu können. Es stellte sich
heraus, dass bei senkrechten Gitterstäben eine lichte Weite von nicht mehr als 5 cm für alle
Pferde ab einem Stockmaß von 110 cm und einem Alter von zwei Jahren als sicher bezeichnet
werden kann. Bei waagerechten Gitterstäben erwies sich eine lichte Weite von genau 17 cm
als sicher. Dies gilt für alle Pferde ab einem Alter von zwei Jahren oder ab einem Stockmaß
von 148 cm.
Kritisch sind die lichten Weiten von Panels zu beurteilen. Hier zeigte sich, dass die handelsüblichen
Abstände der Gitterstäbe für die meisten Pferde eine erhebliche Gefahr darstellen.
Wenn die Pferde beispielsweise versuchen außerhalb der Panels zu fressen und dabei ihren
Kopf durch die Gitterstäbe stecken, kann es leicht passieren, dass sie sich mit dem Kopf zwischen
den Gitterstäben verklemmen.
Schlüsselwörter
Pferdehaltung, Gitterstababstand, Verletzungsgefahr, Management, individueller Boxenstall
Pferde können sich verletzen, indem sie ihre Köpfe oder ihre Hufe durch Gitterstäbe hindurchstecken
und nicht wieder zurückziehen können. Gitterstäbe werden in der Pferdehaltung an verschiedenen
Stellen eingesetzt, zum Beispiel als Aufsatzgitter bei Boxentrennwänden oder auch bei den sogenannten
Panels für den Bau von mobilen Boxen (Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz BMELV 2009, Hoffmann 2009, Zeitler-Feicht 2018). Um das Verletzungsrisiko
und die Gefahr des Steckenbleibens zwischen Gitterstäben zu reduzieren, sind die lichten Weiten
und die Materialstärke der Gitterstäbe so zu wählen, dass Pferdeköpfe und -hufe entweder nicht
zwischen den Freiräumen hindurchpassen oder aber gefahrlos wieder zurückgezogen werden können
(BMELV 2009, Hoffmann 2009, Zeitler-Feicht 2018). Manche Pferde treten mit einer Kraft von
bis zu 8.722 Newton gegen Boxenwände und deren Gitterstäbe. Es wird vermutet, dass einige Pferde
DOI:10.15150/lt.2020.3229
eingereicht 29. Juli 2019 | akzeptiert 4. November 2019 | veröffentlIcht 31. Januar 2020
© 2020 bei den Autoren. Dieser Open-Access-Artikel steht unter den Bedingungen der Creative-Commons-Lizenz
Namensnennung (http://creativecommons.org/licenses/by/4.0)
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noch größere Kraft einsetzen (Wachenfelt et al. 2013) und sich die Gitterstäbe hierdurch verformen
könnten. Die bisherige Forschung liefert jedoch keine belastbaren Aussagen zu Stababständen in
senkrechter und waagerechter Richtung, die für Pferde ungefährlich sind. Die in der Praxis verwendeten
und in der Literatur (BMELV 2009, Hoffmann 2009, Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.
2017) empfohlenen Gitterstababstände beruhen auf Erfahrungswerten und technischen Materialeigenschaften
(Steifigkeit, Stabilität usw.).
In den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten“ (BMELV
2009) werden lichte Weiten von 6 bis 30 Cm als ungeeignet für die Pferdehaltung bezeichnet. Die
„Orientierungshilfen Reitanlagen- und Stallbau“ (Hoffmann 2009) empfehlen bei senkrechten Gitterstäben
eine lichte Weite von maximal 5 Cm und bei waagerechten Gitterstäben eine lichte Weite von
„etwa 17 cm“. Die „Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4 – Grundwissen zur Haltung, Fütterung,
Gesundheit und Zucht“ (Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. 2017) empfehlen eine lichte Weite
von bis zu 5 cm bei senkrechten Gitterstäben und eine lichte Weite von genau 17 cm bei waagerechten
Gitterstäben. Die lichte Weite von waagerechten Gitterstäben muss genau 17 cm betragen, da bei
einer kleineren lichten Weite ein Huf nicht mehr aus den Gitterstäben gezogen werden kann.
Im Rahmen dieser Untersuchung wurden 480 Pferden aus 23 verschiedenen Rassen an den breitesten
Stellen ihrer Köpfe und Hufe vermessen, um auf Grundlage der Anatomie der Pferde Aussagen
über die Eignung der marktüblichen Stababstände und Empfehlungen für die Praxis aussprechen zu
können. Es stellten sich folgende Forschungsfragen:
ƒ Ist eine lichte Weite von bis zu 5 cm bei senkrechten Gitterstäben ein risikofreier Stababstand für
Pferde ab einem Stockmaß von 110 cm und einem Mindestalter von zwei Jahren, der bei Tritten
gegen die Gitterstäbe kein Durchrutschen und Hängenbleiben der Hufe zulässt?
ƒ Ist eine lichte Weite von genau 17 cm bei waagerechten Gitterstäben für Pferde ab einem Stockmaß
von 110 cm und einem Mindestalter von zwei Jahren ein geeigneter Stababstand, um ein
vollständiges Hindurchstecken des Kopfes zu verhindern?
Material und Methoden
Die Untersuchung wurde an 480 Pferden vorgenommen. Um eine möglichst repräsentative und genetisch
vielfältige Stichprobe zu generieren, wurden in der hier vorliegenden Untersuchung Pferde
verschiedener Rassen, die den Konstitutionstypen Warmblut, Kaltblut, Vollblut, Kleinpferd und Pony
entsprachen (Petersen et al. 2013, Pirault et al. 2013) verwendet. Außerdem mussten sie ein Mindeststockmaß
von 110 cm besitzen und mindestens zwei Jahre alt sein (BMELV 2009, Deutsche
Reiterliche Vereinigung e.V. 2017, Hoffmann 2009). Diese Begrenzungen wurden festgelegt, da
sich die Empfehlungen in der Literatur (BMELV 2009, Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. 2017,
Hoffmann 2009) auf diese Grenzen beziehen. Für jedes Pferd wurden acht verschiedene Parameter
erhoben. Diese waren die Kopfbreite am Ende des Jochbeins, die Kopfbreite vor dem Jochbein, die
Vorderhufbreite, die Hinterhufbreite sowie allgemeine Informationen zum Pferd (Rasse, Geburtsjahr,
Geschlecht und Stockmaß).
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Bestimmung der Kopfbreite
Die Bestimmung der Kopfbreite erfolgte an zwei verschiedenen Stellen des Kopfes, auf 0,1 cm genau.
Zum einen wurde die Breite direkt unterhalb des rostralen Endes der Jochbeinleiste bestimmt (Messstelle
ist in Abbildung 1a in Gelb eingezeichnet). Diese Messstelle wird im Folgenden als „Kopfbreite
v. J.“ bezeichnet. Zum anderen wurde der Abstand von links nach rechts am rostralen Ende der
Jochbeinleisten als „Kopfbreite J.“ bezeichnet (Messstelle ist in Abbildung 1a in Blau eingezeichnet).
Diese Messstellen wurden ausgewählt, da Pferde die Nase durch Gitterstäbe strecken können, wenn
die lichte Weite größer ist als die Kopfbreite v. J. (bzw. sie den Kopf bis zur Jochbeinleiste durch die
Gitter strecken), und mit dem gesamten Kopf durch Gitterstäbe passen, wenn die Weite größer ist als
die Kopfbreite J (bzw. sie den Kopf über die Jochbeinleiste hinaus durch die Gitter strecken können).
Bestimmung der Hufbreite
Zur Ermittlung der Hufbreiten wurden ein Vorder- und ein Hinterhuf je Pferd an der jeweils breitesten
Stelle vermessen (Abbildung 1c). Diese Stelle wurde ausgewählt, weil Pferde beim Schlagen oder
Steigen nur dann durch die Gitterstäbe rutschen, wenn die breiteste Stelle des Hufes durch die Stäbe
passt (Versbach, persönliche Mitteilung, 15.05.2017; Schmid, persönliche Mitteilung, 04.12.2017).
Die Hufbreite wurde ebenfalls auf 0,1 cm genau erhoben.
Bestimmung der Widerristhöhe
Die in der Literatur genannten Empfehlungen für die lichten Weiten sind in Bezug auf das Stockmaß
des Pferdes zu sehen. Damit ist die Widerristhöhe für die Untersuchungen eine relevante Größe.
Die Widerristhöhe, auch Stockmaß genannt, wird an der höchsten Stelle des Widerrists gemessen.
Der Widerrist ist der Übergang von der Vor- zur Mittelhand und erstreckt sich vom „zweiten bis
zum neunten Brustwirbeldornfortsatz. Wobei normalerweise der fünfte und sechste Dornfortsatz der
höchste Punkt am Widerrist ist.“ (Kleven 2009). In der Abbildung 2 ist der Widerrist gekennzeichnet.
Auf den Widerrist wird beim Messen der Stab des Messstockes aufgelegt.
Abbildung 1: Messung der Kopf- und Hufbreite. a) Stellen zur Vermessung der Kopfbreite v. J. (gelb) und der Kopfbreite
J. (blau), b) Messkluppe mit Schutzvorrichtung zur Ermittlung der Kopfbreiten, c) Messstelle zur Ermittlung der
Hufbreite (© F. Osman)
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Messgeräte
Die Widerristhöhe der Pferde wurde mit einem handelsüblichen Messstock ermittelt, die Breite der
Hufe mit einem Maßband. Um die Breite der Pferdeköpfe zu ermitteln, wurde eine Messkluppe verwendet
(Abbildung 1b). Die Messkluppe hatte einen Messbereich von zwei bis 32 cm und eine Messgenauigkeit
von 0,1 cm. Die Schnabellänge betrug 17 cm. Damit sich die Pferde nicht während der
Vermessung an den Schnäbeln der Messkluppe verletzen konnten, wurde jeder Schnabel mit zwei
Schichten Schaumstoffdämmmaterial umwickelt (Abbildung 1b). Zur Stabilisierung der Folie wurde
die äußere Schicht mit Kabelbindern befestigt. Die Enden der Kabelbinder zeigten stets nach außen
und wurden sehr flach abgeschnitten und abgerundet, damit hier keine spitzen Enden entstehen
konnten, an denen die Pferde sich verletzen würden. Durch diese Schutzvorrichtung ergab sich eine
Messabweichung von 0,9 cm von der tatsächlichen Kopfbreite der Pferde, die von den Messergebnissen
subtrahiert wurde.
Datenerfassung und Aufbereitung
Alle erhobenen Daten wurden in einer Excel-Tabelle erfasst. Auf Basis der erstellten Datentabelle
erfolgte die Auswertung, wobei in einem ersten Schritt eine Aufteilung in verschiedene Gruppen
anhand des Stockmaßes und der Rassen erfolgte.
Im zweiten Schritt wurde der Datensatz zunächst als Ganzes und danach hinsichtlich des Stockmaßes
ausgewertet. Es wurden sechs verschiedene Stockmaßgruppen definiert. Als Grundlage wurde
die von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e.V. (2015) festgelegte Einteilung der Ponys in drei
verschiedene Gruppen verwendet. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (2015) unterscheidet
hier zwischen K-Ponys (Stockmaß bis 127 cm), M-Ponys (Stockmaß 128 bis 137 cm) und G-Ponys
(Stockmaß 138 bis 148 cm, 149 cm mit Eisen). Diese Einteilung wurde für die Arbeit übernommen,
mit dem einzigen Unterschied, dass für die K-Ponys eine Stockmaßuntergrenze von 110 cm zusätzlich
festgelegt wurde. Analog zur Einteilung der Ponys wurde eine Einteilung für die Pferde erstellt:
Abbildung 2: Einteilung des Pferdekörpers in Vor-, Mittel- und Hinterhand sowie des Widerrists
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K-Pferde: 149 bis 159 cm Stockmaß, M-Pferde: 160 bis 169 cm Stockmaß, G-Pferde: ab 170 cm Stockmaß.
Zuletzt erfolgte eine Auswertung des Datensatzes hinsichtlich der Rassen. Für jede Rasse, von der
zwölf oder mehr Tiere vermessen worden waren, wurde eine eigene Rassegruppe erstellt. Insgesamt
waren das sieben. Aus den verbliebenen Rassen, von denen weniger als zwölf Tiere in die Studie
eingingen, konnten aufgrund der genetischen Ähnlichkeit von Rassen und der daraus resultierenden
ähnlichen Konstitutionstypen Rassegruppen zusammengefasst werden (Pirault et al. 2013). In der
Summe gab es deshalb insgesamt elf verschiedene Rassegruppen, die zur Auswertung herangezogen
wurden.
Datenauswertung
Zur Auswertung der erhobenen Daten wurden das Statistik-Programm „R“ (R Studio) und das Paket
R-Commander verwendet. Die grafischen Darstellungen der Daten wurden mit Microsoft Excel erstellt.
Nicht alle Stichproben waren normal verteilt (Kolmogorow-Smirnow-Test). Deshalb wurde um
festzustellen, ob zwischen den erhobenen Größen (Kopfbreite J. und Stockmaß, Kopfbreite v. J. und
Stockmaß) ein Zusammenhang besteht, Korrelationsanalysen für nicht-parametrische Daten auf Basis
des Spearman-Rang-Korrelationstests durchgeführt. Die Ergebnisse der Korrelationstests wurden
bei multiplem Testen mit der Bonferroni-Korrektur nach Holm korrigiert. Alle verwendeten Testverfahren
waren zweiseitig und das Signifikanzniveau wurde auf 0,05 festgelegt.
Ergebnisse und Diskussion
Die Bestimmung der Mittelwerte für alle 480 Pferde zeigte, dass die Pferde am rostralen Ende der
Jochbeinleiste (Kopfbreite J.) eine durchschnittliche Kopfbreite J. von 18,5 cm haben (Median = 18,5,
Min. = 14,2, Max. = 22,8). Auf dem weichen Teil des Kopfes direkt vor dem rostralen Ende der Jochbeinleiste
(Kopfbreite v. J.) zeigen die Pferde eine durchschnittliche Kopfbreite v. J. von 14,9 cm (Median
= 14,9, Min. = 11,4, Max. = 19,3).
Bei genauerer Analyse der Kopfbreiten J. stellte sich heraus, dass 90 % aller vermessenen Pferde
eine Kopfbreite J. größer als 17 cm haben. Damit ist für diese Pferde eine lichte Weite von exakt 17 cm
bei waagerechten Gitterstäben sicher.
Da bei der Analyse aller vermessenen Pferde festgestellt wurde, dass nicht für alle Pferde die
lichte Weite von genau 17 cm ein sicherer Abstand ist, war eine weitere Unterteilung der Pferde nach
Stockmaßgruppen notwendig. Mithilfe der Stockmaßgruppen kann eine Aussage darüber getroffen
werden, für welche Pferde der Abstand von 17 cm geeignet ist (Abbildung 3). Es zeigt sich, dass für
die K-, M- und G-Pferde und für die G-Ponys der Abstand von genau 17 cm sicher ist, da bei allen vier
Gruppen auch die Minima, also die kleinsten Werte der jeweiligen Gruppen, größer als 17 cm sind.
Bei den K- und M-Ponys ist das nicht der Fall. Die lichte Weite von exakt 17 cm ist nur für 32 % der
K-Ponys und für 90 % der M-Ponys geeignet.
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Auch bei der Unterteilung in die Rassegruppen ist die lichte Weite von genau 17 cm nur für
die Gruppen der Araber, Dt. Sportpferde/Hannoveraner/Oldenburger/Trakehner, Haflinger, Noriker/
Schwarzwälder/Tinker/Südd. KB., PRE und Quarter Horses geeignet (Abbildung 4). In allen verbleibenden
Rassegruppen sind Tiere enthalten, deren Kopfbreite J. kleiner als 17 cm ist. Auch hier wurde
für diese Gruppen der prozentuale Anteil ermittelt, für den genau 17 cm als sichere lichte Weite
geeignet ist (Abbildung 5).
Abbildung 3: Kopfbreiten der Pferde aufgeteilt in die Stockmaßgruppen; die rote Linie markiert die lichte Weite von
17 cm
Abbildung 4: Kopfbreiten J. der Pferde unterteilt in Rassen/Rassegruppen; die rote Linie markiert die lichte Weite
von 17 cm
Rassegruppen
1 Araber
2 Dt. Reitpony, kl. Dt. Reitpony
3 Dt. Sportpferd, Hannoveraner,
Trakehner, Oldenburger
4 Fjord
5 Haflinger
6 Isländer
7 Noriker, Schwarzwälder,
Tinker, Südd. KB.
8 PRE
9 Quarter Horse
10 Shetlandpony
11 Welsh A/B
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Zusammenhang zwischen Kopfbreiten und Stockmaß
Nach der Ermittlung der Mittelwerte der Kopfbreiten für die Stockmaßgruppen stellt sich die Frage,
ob es einen Zusammenhang zwischen diesen Parametern gibt. Kann beispielsweise die Aussage getroffen
werden, dass Pferde mit einem großen Stockmaß einen großen Kopf haben?
Hier zeigten die Korrelationsanalysen einen stark positiven Zusammenhang zwischen der Kopfbreite
J. und dem Stockmaß der Pferde auf (Spearman-Rang-Korrelationstest: n = 480, rs = 0,71,
p < 0,001). Dieser Zusammenhang ist auch nach der Bonferroni-Korrektur nach Holm noch signifikant.
Ein ebenfalls positiver Zusammenhang zeigte sich bei der Betrachtung der Kopfbreite v. J. und
des Stockmaßes (Spearman-Rang-Korrelationstest: n = 480, rs = 0,53, p < 0,001), wobei hier nur von
einem schwach positiven Zusammenhang gesprochen werden kann, der jedoch auch nach der Bonferroni-
Korrektur nach Holm noch signifikant ist.
Stockmaßgrenze
Aufgrund der hohen Signifikanz der Korrelation zwischen den Kopfbreiten und dem Stockmaß der
Pferde kann die Frage gestellt werden, ob es eine Stockmaßgrenze gibt, ab der man mit Sicherheit
sagen kann, dass der Abstand von genau 17 cm lichte Weite als risikofreier Abstand in Bezug auf die
Kopfbreite J. bezeichnet werden kann.
Für die Pferde dieser Untersuchung hat sich herausgestellt, dass ab einem Stockmaß von 140 cm
alle vermessenen Pferdeköpfe zu Beginn der Jochbeinleiste breiter sind als 17 cm. Damit kann die
Aussage getroffen werden, dass für alle Pferde mit einem Stockmaß größer 140 cm der Abstand von
exakt 17 cm lichte Weite sicher ist, damit sie sich nicht mit dem Kopf zwischen den Stäben verklemmen.
Abbildung 5: Prozentualer Anteil der Tiere, für die exakt 17 cm lichte Weite geeignet sind, obwohl für diese Rassen/
Rassegruppen die lichte Weite im Durchschnitt (Median) und/oder anhand der minimalen Kopfbreite J. nicht geeignet
ist
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Da jedoch die hier empfohlene Stockmaßgrenze möglichst allgemeine Gültigkeit haben soll, wird
die Empfehlung dieser Arbeit auf 148 cm angehoben. Ab diesem Stockmaß sind die Pferdeköpfe mit
Sicherheit deutlich breiter als 17 cm. In der Regel ist davon auszugehen, dass für Pferde mit einem
Stockmaß zwischen 140 und 148 cm die lichte Weite von genau 17 cm ebenfalls geeignet sein dürfte.
Aufgrund der großen phänotypischen Vielfalt der Pferde muss man jedoch davon ausgehen, dass es
vereinzelt Pferde gibt, die ein Stockmaß von mehr als 140 cm aufweisen und dennoch eine Kopfbreite
J. haben, mit der sie durch Gitterabstände mit einer lichten Weite von exakt 17 cm passen und somit
für eine Haltung in Gitterstäben mit einer lichten Weite von genau 17 cm ungeeignet sind. Um das
Verletzungsrisiko für diese Pferde, die meist in einem Stockmaßbereich von 140 bis 148 cm rangieren,
zu minimieren, sollte hier in jedem Einzelfall überprüft werden, ob der Abstand der waagerechten
Gitterstäbe passend ist.
Für Pferde mit einem Stockmaß unter 140 cm lässt sich ein allgemein gültiger Abstand von waagerechten
Gitterstäben nicht bestimmen. Man könnte zwar meinen, dass es ausreicht, für Ponys den
Abstand der Gitterstäbe relativ zum Stockmaß der Tiere zu verkleinern, doch in der Praxis besteht
dann die Gefahr, dass sich die Tiere mit dem Huf verklemmen. Denn einige Ponyrassen besitzen zwar
dem Stockmaß entsprechend schmale Köpfe, aber dennoch breite Hufe. Aufgrund dieser Erkenntnisse
sollte bei der Ponyhaltung von der Verwendung waagerechter Gitterstäbe abgesehen werden. In
Abbildung 6 werden diese Ergebnisse nochmals grafisch verdeutlicht, wobei die drei oben beschriebenen
Stockmaßbereiche farblich voneinander abgegrenzt sind.
Abbildung 6: Darstellung aller vermessenen 480 Pferde mit ihrer Kopfbreite J. in Bezug auf ihr Stockmaß, gemäß der
Korrelationsanalyse
Rot: Lichte Weite von 17 cm bei waagerechten Gitterstäben ist nicht geeignet
Gelb: Eignung von 17 cm lichte Weite muss im Einzelfall überprüft werden
Grün: Lichte Weite von 17 cm bei waagerechten Gitterstäben ist geeignet
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Wie in der Einleitung bereits kurz beschrieben, findet man waagerechte Gitterstäbe auch häufig
bei Panels. Diese werden von namhaften Firmen produziert und ohne Anpassung aus dem Rinder- in
den Pferdebereich übernommen. Die hier verwendeten Abstände der waagerechten Stäbe liegen sehr
häufig bei 20 bis 21 cm (Texas Trading 2019). Wie anhand der Abbildung 2 zu erkennen ist, sind
die 20 bzw. 21 cm lichte Weite der waagerechten Gitterstäbe jedoch bei weitem nicht für alle Pferde
risikofrei. Um ein differenzierteres Bild zu erlangen und um die Eignung der Panels für die Pferdehaltung
zu überprüfen, wurde der Datensatz diesbezüglich ausgewertet. Es hat sich gezeigt, dass bei 418
der 480 vermessenen Pferde die Kopfbreite J. schmaler ist als 20 cm. Dies entspricht 87 %. Bei 459 der
vermessenen Pferde ist die Kopfbreite J. schmaler als 21 cm. Das entspricht 95 %.
Überprüfung der lichten Weite für senkrechte Gitterstäbe und der Hufbreite
Bei der Betrachtung aller vermessenen Pferde ergab die Mittelwertbestimmung folgende Werte für
die Hufe. Die Vorderhufbreite betrug bei allen vermessenen Pferden im Mittel 12,3 cm (Median =
12,3, Min. = 8,2, Max. 16,5). Bei den Hinterhufen konnte eine Breite von 11,9 cm ermittelt werden
(Median = 11,9, Min. = 8,1, Max. = 16,2). Damit können die Empfehlungen aus den „Orientierungshilfen
Reitanlagen- und Stallbau“ (Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. 2017) und den „Richtlinien
für Reiten und Fahren, Band 4 – Grundwissen zur Haltung, Fütterung, Gesundheit und Zucht“
(Hoffmann 2009) von 5 cm lichter Weite von senkrechten Gitterstäben bestätigt werden, denn die
Hufbreiten liegen sowohl bei den Vorder- als auch bei den Hinterhufen mit ihrem Minimum etwas
mehr als 3 cm über den empfohlenen 5 cm. Pferde mit diesen Hufbreiten können daher nicht durch
Gitterabstände von 5 cm Weite schlagen. Zusätzlich zu den passenden Stababständen muss beachtet
werden, dass Stäbe bzw. Rohre unter Last nur schwer verformbar sein dürfen (BMELV 2009). Es
entstehen bei Tritten gegen Boxenwände Kräfte von bis zu 8.722 Newton (Wachenfelt et al. 2013).
Für die Praxis bedeutet das, dass auch die Materialstärke beachtet werden muss. Senkrechte Stäbe
sollten auch bei passendem Abstand, also nicht mehr als 5 cm, mindestens 0,75 bis 1 Zoll dick sein,
da die Rohre bei einem Schlag oder Tritt durch einen Pferdehuf sonst brechen oder verbiegen können.
Deshalb ist es wichtig, dass die Rohre zu mindestens 80 Prozent in verdeckten Löchern verschweißt
werden (Hoffmann 2009) und nicht nur mithilfe von Schweißpunkten am Metallrahmen befestigt
werden (BMELV 2009, Hoffmann 2009).
Schlussfolgerungen
Zusammengefasst ergibt die vorliegende Untersuchung ein differenziertes Bild, aus dem sich für die
Praxis konkrete Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen ableiten lassen.
1. Bei senkrechten Gitterstäben kann eine lichte Weite bis maximal 5 cm für alle Pferde ab einem
Stockmaß von 110 cm und einem Alter von zwei Jahren als sicher bezeichnet werden kann.
2. Im Gegensatz dazu kann bei waagerechten Gitterstäben eine lichte Weite von genau 17 cm erst ab
einem Stockmaß von 148 cm für alle Pferde ab einem Alter von zwei Jahren als sicher bezeichnet
werden.
Kritisch sind die lichten Weiten von handelsüblichen Panels zu beurteilen. Hier haben die Ergebnisse
gezeigt, dass die Abstände der Gitterstäbe für viele Pferde eine erhebliche Gefahr darstellen. Auch
wenn die derzeit übliche Verwendung der Panels aus dem Rinderbereich für Hersteller praktisch und
kostengünstig ist, wäre es dennoch wünschenswert, wenn für die Stababstände der Panels eine lichte
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Weite von genau 17 cm eingehalten werden würde. Wäre dies der Fall, könnten solche Panels für
Pferde ab einem Stockmaß von 148 cm als sicher bezeichnet werden.
Außerdem wird empfohlen, die maßgebliche Literatur, die sich mit der Praxis des Stallbaus beschäftigt,
zu überarbeiten. In den „Orientierungshilfen für Reitanlagen- und Stallbau“ (Hoffmann
2009) und in den „Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4 – Grundwissen zur Haltung, Fütterung,
Gesundheit und Zucht“ (Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. 2017) wird für waagerechte Stäbe
ein Abstand von genau 17 cm empfohlen. Die Ergebnisse der vorliegenden Arbeit können diese Empfehlungen
allerdings erst ab einem Stockmaß von 148 cm bestätigen. Um eine größere Sicherheit in
der Pferdehaltung zu ermöglichen, wird deshalb empfohlen, beide Veröffentlichungen zu ergänzen.
Es sollte darauf hingewiesen werden, dass eine lichte Weite von genau 17 cm bei waagerechten Gitterstäben
erst ab einem Stockmaß von 148 cm als sicher bezeichnet werden kann. Außerdem sollte
deutlich werden, dass bei Ponys mit einem Stockmaß kleiner als 140 cm von der Verwendung von
waagerechten Gitterstäben abgesehen werden sollte. Und schließlich sollte deutlich werden, dass bei
Ponys mit einem Stockmaß von 140 bis 148 cm im Einzelfall überprüft werden muss, ob eine lichte
Weite von exakt 17 cm geeignet ist.
Des Weiteren wird geraten, in den „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltung unter Tierschutzgesichtspunkten“
(BMELV 2009) eine differenziertere Darstellung bezüglich der in der Pferdehaltung
geeigneten lichten Weiten vorzunehmen. Bisher wird lediglich eine lichte Weite von sechs bis 30 cm
als ungeeignet für die Pferdehaltung bezeichnet. Es wäre besser, darauf hinzuweisen, dass bei senkrechten
Gitterstäben eine lichte Weite bis maximal 5 cm für alle Pferde ab einem Stockmaß von 110
cm und einem Alter von zwei Jahren als sicher gelten kann. Waagerechte Gitterstäbe mit einer lichten
Weite von genau 17 cm sollten erst ab einem Stockmaß von 148 cm und einem Alter von zwei Jahren
empfohlen werden. Auch sollte deutlich werden, dass in der Ponyhaltung von der Verwendung von
waagerechten Gitterstäben abzusehen ist beziehungsweise die Eignung im Einzelfall überprüft werden
muss.
Literatur
BMELV (2009): Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten. Bonn,
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (2015): Leistungs- und Prüfungsordnung. Warendorf, FN Verlag
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (2017): Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 4 – Grundwissen zur Haltung,
Fütterung, Gesundheit und Zucht. Warendorf, FN Verlag, 18. Auflage
Hoffmann, G. (2009): Orientierungshilfen Reitanlagen- und Stallbau. (Hrsg.): Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V.,
Warendorf, FN Verlag
Kleven, H. (2009): Biomechanik und Physiotherapie für Pferde. Warendorf, FN Verlag, 2. Auflage
Nickel, R.; Schummer A. und Seiferle E. (1984): Lehrbuch der Anatomie der Haustiere Band I. Berlin und Hamburg,
Verlag Paul Parey
Petersen, J.; Mickelson, J.; Cothran, E.; Andersson, L.; Axelsson, J.; Bailey, E. et al. (2013): Genetic Diversity in the
Modern Horse Illustrated from Genome-Wide SNP. Data. Plos one 8(1), e54997., https://doi.org/10.1371/
journal.pone.0054997
Pirault, P.; Danvy, S.; Verrier, E.; Leroy, G. (2013): Genetic Structure and Gene Flows within Horses: A Genealogical
Study at the French Population Scale. Plos one 8, e61544. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0061544
Texas Trading: Pony Panel. http://texas-trading.de/texas-trading.de/weide/zaunelemente/517/ponypanel-3-00-m,
Zugriff am 18 .09.2019
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Wachenfelt, H. von; Nilsson, C.; Ventorp, M. (2013): Measurement of kick loads from horses on stable fittings
and building elements. Biosystems Engineering 116 (4), S.487–496, http://dx.doi.org/10.1016/j.
biosystemseng.2013.10.013
Zeitler-Feicht M.H. (2018): Zur Aktualität der „Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter
Tierschutzgesichtspunkten“. In: Tagungsbericht Akademie für tierärztliche Fortbildung (ATF) und Deutsche
Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) „Aktuelle Probleme des Tierschutzes“, Schroeder-Druck & Verlag,
Gehrden
Autoren
Fiona Osman ist Absolventin und Prof. Dr. Konstanze Krüger ist Professorin für Pferdehaltung an der Hochschule für
Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen, Neckarsteige 6–10, 72622 Nürtingen. E-Mail: fiona-osman@t-online.de
Dipl. Ing. agr. Georg W. Fink ist Geschäftsführer von Fink Reitanlagen und öffentlich bestellter und vereidigter
Sachverständiger für „Reitanlagen und Stallbau in der Pferdehaltung“.
Stefanie Arnhard ist öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für „Reitanlagen und Stallbau in der
Pferdehaltung“.
Dr. Margit Zeitler-Feicht ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Ökologischen Landbau und
Pflanzenbausysteme, Technische Universität München (TUM), Wissenschaftszentrum Weihenstephan (WZW), Liesel-
Beckmann-Str. 2, 85354 Freising.
Danksagung
Ich bedanke mich bei allen Pferdebesitzern, die mir ihre Pferde zur Vermessung zur Verfügung gestellt haben.
Außerdem bedanke ich mich bei allen, die bei der Erstellung der Publikation mitgearbeitet haben.



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